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Damit die Kommunikation wieder rund läuft.

 

Mediation

  1. allgemein

„ (1) Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.

(2) Mediation in Zivilrechtssachen ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind.“

so lautet die Definition nach § 1 Zivilrechts-Mediations-Gesetz idF v. 8.4.2019.

Mediation als alternative Konfliktlösungsmethode wird immer öfter zur Bereinigung von Konflikten neben den Gerichten erfolgreich eingesetzt. Es handelt sich um eine interessenorientierte Verhandlungsunterstützung im Konflikt durch einen neutralen Dritten ohne Entscheidungskompetenz. Auch und gerade in Krisenzeiten (aktuell die Corona-Krise und deren Auswirkungen) kann die Mediation für viele Probleme gute Lösungen finden.

Grundvoraussetzung für eine Mediation ist die Freiwilligkeit der Parteien an der Mediation teilzunehmen. Es muss eine Bereitschaft zur Konfliktlösung bei den betroffenen Personen gegeben sein, um in eine Mediation zu starten.

Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zur Konfliktlösung vor Gericht dar. Der Weg vor das Gericht muss dann eingeschlagen werden, wenn bei den Streitparteien keine Freiwilligkeit und Bereitschaft zur Konfliktlösung vorliegen. Auch das kommt natürlich vor. Dann braucht es eine Entscheidung durch unabhängige Richter, oft mit Unterstützung durch Rechtsanwälte und über einen nicht immer leicht abzuschätzenden Zeitraum.

Bei der Mediation bringt der Mediator die Streitparteien wieder an einem Tisch zusammen und leitet sie systematisch an, eigene Lösungen für ihre Probleme zu finden. Mit der professionellen Hilfe eines ausgebildeten Mediators können verhärtete Fronten wieder aufgebrochen werden oder es kann präventiv eingegriffen werden. Denn gerade dort, wo Personen immer wieder aufeinandertreffen, sei es im Privaten (nach Trennungen, Scheidungen, bei Streitereien um Obsorge bezüglich gemeinsamer Kinder oder Kontaktrechtsregelungen, oder bei Erbschaftsstreitigkeiten) oder beruflich, bei Konflikten am Arbeitsplatz, können mittels Mediation nicht nur aktuelle Konflikte behoben, sondern auch neue Wege zur Konfliktlösung beschritten werden. Und ähnlich wie im Bereich der Medizin gilt: Vorsorgen ist besser als Nachsorgen.

2. Vorteile der Mediation:

  • schnell
  • wirtschaftlich
  • umfassende Lösung
  • vertraulich
  • flexibel
  • selbstbestimmt (Prozess und Ergebnis)
  • fördert Konfliktlösungskompetenz
  • beziehungsgerecht
  • interessenorientiert

Ein besonderer Vorteil der Mediation liegt für mich darin, dass die betroffenen Streitparteien im Rahmen der Mediation selbstbestimmt etwas tun können. Mit Unterstützung durch den neutralen Mediator können sie etwas zu ihrer persönlichen Lösung beitragen und diese mitgestalten. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Konflikte so zu bereinigen, dass die Ergebnisse von beiden Parteien angenommen werden können und in weiterer Folge auch langfristig halten.

3. Anwendungsfelder der Mediation:

  • Konflikte zwischen Unternehmen
  • Konflikte in Unternehmen ( arbeitsrechtliche und innerorganisatorische Konflikte)
  • Erb- und Nachfolgekonflikte
  • Familienkonflikte/ sonstige private Konflikte
  • Schulische Konflikte
  • öffentlich-rechtliche Konflikte (Planungsvorhaben,..)
  • international-politische Konflikte

 

Über mich

Als Juristin, geprüfte Rechtsanwältin, Geschäftsführerin eines Franchise-Unternehmens und eingetragene Mediatorin kenne ich die breite Palette von gerichtlichen Streitereien bis zu den alltäglichen Herausforderungen in der Privatwirtschaft.

 

Kontakt

Mag. Nadine Milavec

Sternwartestr. 80
1180 Wien

Tel: +43 699 10 23 77 27
nadine.milavec@mediationinwien.at

Nadine Milavec

 

Kosten

In der Regel wird die Mediation bei mir nach Dauer – eine Einheit à 60 Minuten – abgerechnet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass für eine Mediationssitzung bei einem Zweipersonenkonflikt ca. 90 Minuten oder 2 Stunden (dh 1 ½ oder 2 Einheiten pro Termin) nötig sind. Wie viele Sitzungen nötig sind, hängt vom Umfang des jeweiligen Konfliktfalles und der Mitarbeit der Konfliktparteien ab.

Bei Gruppenkonflikten kann dies nicht pauschal vorhergesagt werden.

Die genauen Kosten hängen von der einzelnen Situation ab und gebe ich Ihnen gerne nach einer kurzen, für Sie kostenlosen, Schilderung des Sachverhaltes bekannt. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder schicken Sie mir eine Anfrage.